Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Gansingen? Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdiensten zu melden (einwohnerdienste@gansingen.ch oder 062 865 01 50). EINWOHNERDIENSTE