Versand der Steuererklärungen 2024
Die Steuererklärungen für das Jahr 2024 wurden in den vergangenen Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie die folgenden Abgabetermine:
- Für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2025
- Für selbstständig Erwerbende und Landwirte: 30. Juni 2025
Sollten Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zu den genannten Fristen einreichen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Fristverlängerung unter www.ag.ch/efristerstreckung.
Digital: Steuern fit für die Zukunft
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerangelegenheiten digital zu erledigen. Mit dem Login für „Steuern fit 4digital“ des Kantons Aargau können Sie Ihre Steuererklärung online bearbeiten, einreichen und jederzeit bequem darauf zugreifen. Weitere Informationen und den Zugang finden Sie unter:www.ag.ch/steuern.
Wichtige Hinweise zur Fristverlängerung
- Für die Online-Anfrage benötigen Sie Ihren persönlichen „Code“, den Sie auf Seite 1 des Steuererklärungsformulars am linken Rand finden.
- Die Fristerstreckung ist kostenlos.
Hilfsmittel und Einreichung
- EasyTax: Laden Sie das Programm EasyTax kostenlos unter www.ag.ch/steuern herunter, um Ihre Steuererklärung bequem auszufüllen.
- Einreichung: Die Steuererklärung kann entweder ausgedruckt oder elektronisch mit sämtlichen Beilagen an die Abteilung Steuern, Mettauertal, übermittelt werden.
Wir danken Ihnen für die fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.
ABTEILUNG STEUERN