Prämienverbilligung 2025
Ab September 2024 erfolgt der automatische Codeversand der Sozialversicherung Aargau (SVA) an Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Code ist für das Onlineverfahren nötig und nur 6 Wochen gültig, danach muss ein neuer bestellt werden. Ab Oktober 2024 können Personen, die bis dahin keinen Code erhalten haben und einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten, direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen.
Bis spätestens 31. Dezember 2024 kann ein Antrag auf Prämienverbilligung 2025 gestellt werden, danach ist die Frist abgelaufen. Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei der Sozialversicherung Aargau (SVA). SVA ZWEIGSTELLE