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Gemeindeversammlung

16. November 2023

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2023 haben 76 von total 768 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern teilgenommen. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse wie folgt veröffentlicht:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 wird genehmigt
  2. Der Verpflichtungskredit Sanierung Hinterdorfstrasse/Trotteweg in der Höhe von CHF 1'580'000 wird genehmigt
  3. Der Verpflichtungskredit für die Belagssanierung Kantonsstrasse K287, Ortsteil Büren, bestehend aus einem Dekretsanteil und Arbeiten an Gemeindeanlagen in der Höhe von
    CHF 1'410'000 wird genehmigt.
  4. Der Beteiligung unter Vorbehalt an der Aktiengesellschaft des Restaurants Landhus Gansingen in der Höhe von CHF 40'000 wird zugestimmt
  5. Die revidierte Fassung des Friedhofreglements wird genehmigt und per 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
  6. Das Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von 120 % wird genehmigt.

Das Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten) wurde nicht erreicht. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 18. Dezember 2023

GEMEINDERAT