Adress- und Personenauskunft
Die Einwohnerkontrolle darf Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzuerichen.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 062 865 01 50 | einwohnerdienste@gansingen.ch |