Forderungen gegenüber der Gemeinde
Das Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu. Um den rechtzeitigen Abschluss der Gemeinderechnung sicherzustellen, bitten wir darum, sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens 4. Dezember 2026 bei der Finanzverwaltung geltend zu machen. Dieser Stichtag gilt ebenso für die Einreichung der Stundenrapporte sowie der Spesenabrechnungen der nebenamtlichen Mitarbeitenden und Funktionäre. FINANZVERWALTUNG