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Grabräumung

30. Oktober 2025

Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit von 25 Jahren werden ab 1. Dezember 2025 folgende Gräber geräumt: Nr. 375 bis 384 (Beisetzungsjahre 1999 bis 2000).

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen sowie andere Gegenstände bis spätestens am 30. November 2025 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde Gansingen über allfällige verbliebene Grabsteine und Grabschmuck, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch entsteht. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert, sofern sie bekannt waren.