Ersatzwahlen Gemeinderat und Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Gemeindeammann Mario Hüsler und Gemeinderat Severin Senn treten per 31. Dezember 2023 aus dem Gemeinderat zurück. Am 18. Juni 2023 finden die Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, also bis am Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei Gemeinderats- und Gemeindeammann-Wahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). WAHLBÜRO