Adress- und Personenauskunft
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Die Einwohnerkontrolle darf Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzuerichen. Preis: 20.-
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