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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Persönlicher Ausweis
  • Meldebestätigung


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

eUmzug:
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Link: http://ag.eumzug.swiss/

Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle entfällt dadurch.

Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden.


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis

gratis

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