Feuerwehr Mettauertal-Gansingen
Es brennt, was tun? Ruhe bewahren und Handeln 1. Feuerwehr alarmieren Notruf Nr. 118
3. Türen schliessen 4. Brand bekämpfen Feuerwehrpflicht Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, dem das 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder Leistung des jährlichen Ersatzes erfüllt. Eintritt in die Feuerwehr Mettauertal-Gansingen Notalarmierung Publikationen
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