Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Gansingen wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) statt. Für spezielle Traktanden oder auf Begehren eines Zehntels der Stimmberechtigten können zudem ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.
Aufgaben: | Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt sind |
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