Leerwohnungszählung per 01.06.2020Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2020 ist der 01.06.2020. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei Gansingen, unter Angabe der Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer), bis zum 03.06.2020 zu melden, Tel .062 865 01 50 oder per E-Mail an: gemeindekanzlei@gansingen.ch. Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 28. Mai 2020
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