Meldepflicht für Vermieter und LogisgeberSind Sie Vermieter von Wohnräumen in Gansingen? Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann auch bequem über unseren Online-Schalter getätigt werden. EINWOHNERKONTROLLE Datum der Neuigkeit 26. März 2020
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