Öffentliche Auflage BaugesuchGesuchsteller Daniel Herzog, Brunnengasse 2, 5272 Gansingen Grundeigentümer dito. Projektverfasser dito. Bauobjekt Umbau Scheune Parzelle Nr. 150 Zone Dorfkernzone Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 20.03.2020 bis 20.04.2020 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 19. März 2020
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