Coronavirus - Aktuelle Informationen
Das ab Freitag, 28. Februar 2020, wegen des Coronavirus vom Bundesrat erlassene Verbot von Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden wird im Kanton Aargau vom Kantonsärztlichen Dienst (KAD) umgesetzt. Die Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit 150 bis 999 Teilnehmenden ist im Aargau ab sofort bewilligungspflichtig. Veranstalterinnen und Veranstalter können auf der Webseite unter www.ag.ch/coronavirus ein Antragsformular ausfüllen. Die Bewilligungsanträge werden vom KAD rasch behandelt. Diese kantonale Regelung gilt wie die Verordnung des Bundes vorläufig bis zum 15. März 2020. Die Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften mit unter 150 Teilnehmenden nehmen eigenständig eine Risikobeurteilung vor und entscheiden selber über Durchführung oder Absage. Der KAD steht für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Kontaktadresse: coronavirus@ag.ch.
Datum der Neuigkeit 2. März 2020