Öffentliche Auflage BaugesuchGesuchsteller Manuel Oeschger, Mandacherstrasse 2, 5317 Hettenschwil Grundeigentümer Manuel Oeschger, Mandacherstrasse 2, 5317 Hettenschwil / Severin Oeschger, Roosmattstrasse 168, 5273 Oberhofen Projektverfasser Rene Loepfe, Sennhütten 89, 5078 Effingen Bauobjekt Waschplatz für Maschinen und Geräte Parzelle Nr. 19 Zone Gewerbezone Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 14.02.2020 – 16.03.2020 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 13. Feb. 2020
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