Öffentliche Auflage BaugesuchGesuchsteller Marianne Erdin, Büren 38, 5272 Gansingen Grundeigentümer dito Projektverfasser Wernli Heizung + Sanitär GmbH, Gansingerstrasse 5, 5236 Remigen Bauobjekt Einbau Wärmepumpe Parzelle Nr. 309 Zone Dorfkernzone Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 07.02.2020 – 09.03.2020 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 6. Feb. 2020
|