Öffentliche Auflage BaugesuchGesuchsteller Alexandra und Franz Senn, Mühlemattweg 10, 5272 Gansingen Grundeigentümer Alexandra Senn, Mühlemattweg 10, 5272 Gansingen Projektverfasser Fischer-Erdin Architekten GmbH, Galterstrasse 9, 5272 Gansingen Bauobjekt Innenrenovation, Fassadenänderung, Sitzplatzüberdachung Parzelle Nr. 281 Zone Dorfkernzone
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 16.11.2018 bis 17.12.2018 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 15. Nov. 2018
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