Öffentliche Auflage BaugesuchGesuchsteller Ruth und Walter Stetter, Oedenholzstrasse, 387, 5276 Wil AG Grundeigentümer dito. Projektverfasser g. schmid, Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz Bauobjekt Neubau Einfamilienhaus Parzelle Nr. 971 Zone W2a Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 14.08.2020 bis 14.09.2020 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. GEMEINDEKANZLEI Datum der Neuigkeit 13. Aug. 2020
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